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Channel: Kommentare zu: Onlinedurchsuchungen in der Schweiz
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Von: Reto Hartinger

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Na was hab ich gesagt. Was gemacht werden kann wird gemacht. Artikel in der NZZ:
Schweizer Polizei nutzt umstrittenen Hacker-Methode

Still und leise wenden Schweizer Polizeifahnder bei Ermittlungen in Strafverfahren eine neue Methode an: Über das Internet dringen sie in die Heimcomputer von Verdächtigen ein und placieren dort sogenannte “Software-Wanzen”. Das sind Programme, die den Ermittlern unbemerkt E-Mails oder Dateien der Verdächtigen zuspielen können. Die Hacker-Methode, die bisher nur unter gewissen Restriktionen zum Einsatz kommt, ist rechtlich äusserst umstritten. Die Juristen streiten sich darüber, ob gemäss dem 2002 in Kraft getretenen Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs E-Mails “gehackt” werden dürfen oder nicht. Für das heimliche Kopieren von anderen Dateien existiert überhaupt keine gesetzliche Regelung – wie für weitere Methoden der verdeckten Beweisaufnahme auch nicht. Der St.Galler Untersuchungsrichter Thomas Hansjakob fordert, dass diese Gesetzeslücke rasch gestopt wird.

Das wird ja jetzt gemacht bzw. legalisiert.


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